Im Aargau sind seit 21. Dezember mit Ausnahme unter anderem der Lebensmittelläden oder Apotheken alle Geschäfte geschlossen. Dazu gehören leider auch die Showrooms der Garagen.
Die Regeln im einzelnen:
- Werkstätten: offen, ohne Einschränkungen
- Showrooms: Müssen entweder geschlossen sein oder gut von der Kundenannahme abgetrennt werden
- Aussenaustellungen: Müssen gemäss schriftlicher Auskunft des Kantons nicht abgesperrt werden, das wäre unverhältnismässig.
Verkauf vor Ort ist aber trotzdem untersagt und Menschenansammlungen müssen verhindert werden. - Autoverkauf physisch vor Ort: nicht gestattet
- Autoverkauf kontaktlos (sog. «click and collect»): ist erlaubt
- Probefahrten: erlaubt, sofern kontaktlos
- Übergabe von Ersatzfahrzeugen: erlaubt, sofern kontaktlos
- Fahrzeugablieferungen: erlaubt, sofern kontaktlos
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne per Telefon oder Mail kontaktieren.